A drone flies in the nature

Digital Platform for Unmanned Aviation

ED-R Layenhof

Am 09. März 2026 wird von 15:00 Uhr (MEZ) bis 18:00 Uhr (MEZ) in Layenhof ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1,85 km (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 49.96861N 8.14806E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 610 m über dem Boden (2000 Fuß GND). 

In dem beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten 
Luftfahrtsystemen untersagt. 

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge 

  • der Polizei bzw. im Auftrag der Polizei, 
  • der Bundeswehr, 
  • im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz 
  • Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH.

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