Am 09. März 2026 wird von 15:00 Uhr (MEZ) bis 18:00 Uhr (MEZ) in Layenhof ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1,85 km (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 49.96861N 8.14806E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 610 m über dem Boden (2000 Fuß GND).
In dem beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten
Luftfahrtsystemen untersagt.
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge
- der Polizei bzw. im Auftrag der Polizei,
- der Bundeswehr,
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz
- Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH.

