Vom 04. März 2026, 15:00 Uhr (MEZ) bis zum 05. März 2026 17:00 Uhr (MEZ) wird in Heilbronn ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 3,7 km (2 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 49.14444N 9.21500O begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 1,83 km über Meeresspiegel (6000 Fuß AMSL).
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten
Luftfahrtsystemen untersagt.
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind
- Flüge der Polizei bzw. im Auftrag der Polizei,
- Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch die Bundesstelle für
- Flugunfalluntersuchung und
- Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz.
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge von unbemannten Luftfahrtsystemen und
Flugmodellen sind vorab beim Führungsstab des Polizeipräsidiums Heilbronn unter der
Telefonnummer 07131 104-2710 anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt.
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH.

