Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Polizeilicher Einsatz bei Konstanz

Zwischen dem 10. August ab 15:00 Uhr bis zum 11. August 03:00 Uhr ist der Drohnenbetrieb wegen eines polizeilichen Einsatzes in Konstanz eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung. Das Gebiet gilt nur für das deutsche Staatsgebiet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1852 m (1 NM) begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 47.66083N 9.17944E  und erstreckt sich vom Boden bis 305 m über dem Boden (1000 ft AGL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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