Am 19. März 2026 wird von 08:00 Uhr (MEZ) bis 18:00 Uhr (MEZ) bei Staberhuk ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung.
Das Gebiet wird durch einen ein Polygon mit den folgenden Koordinaten beschrieben:
54.40000N 11.24333O
54.40000N 11.30528O
54.38889N 11.30528O
54.39167N 11.24333O
und erstreckt sich vertikal vom Boden (GND) bis 305 m (1000ft GND) über dem Boden.
In den unter 1. beschriebenen Gebieten sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten
Luftfahrtsystemen untersagt.
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge
• der Polizei bzw. im Auftrag der Polizei,
• der Bundeswehr,
• im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz und
• Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch die Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge von unbemannten Luftfahrtsystemen und
Flugmodellen sind vorab beim Führungsstab des EA Luft, UA polizeilicher Flugdienst, unter der
Telefonnummer 0431 6668 0332 anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt.
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH.

