Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

ED-R Nordenham

Vom 05. Januar 2026 ab 00:00 Uhr (MEZ) bis zum 20. Januar 2025 00:00 Uhr wird in Nordenham  ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1852 m (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 53.48811N 8.49106E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 305 m über dem Boden.

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Davon ausgenommen sind:

a) der Landespolizei Niedersachsen, 
b) im Auftrag der Landespolizei Niedersachsen und 
c) im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz. 

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH.

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