Am 19. März 2026 wird von 08:00 Uhr (MEZ) bis 18:00 Uhr (MEZ) in Heiligenhafen ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1,85 km (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 54.37500N 10.98056O begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 305 m über dem Boden (1000 Fuß GND).
In den unter 1. beschriebenen Gebieten sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten
Luftfahrtsystemen untersagt.
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge
• der Polizei bzw. im Auftrag der Polizei,
• der Bundeswehr,
• im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz und
• Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch die Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge von unbemannten Luftfahrtsystemen und
Flugmodellen sind vorab beim Führungsstab des EA Luft, UA polizeilicher Flugdienst, unter der
Telefonnummer 0431 6668 0332 anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt.
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH.

