Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

HINWEIS ZUR EINRICHTUNG VON TEMPORÄREN FLUGBESCHRÄNKUNGSGEBIETEN

ED-R Bremerhaven

Vom 27. Oktober 2025 ab 01:00 Uhr (MEZ) bis zum 19. März 2026 00:59 Uhr (MEZ) wird in Bremerhaven ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 926 m (0,5 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 53.54722N 8.58611E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 305 m über dem Boden (1000ft AGL).

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 
Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind: 

  1. militärische Luftfahrzeuge und Luftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr 
  2. Staatsluftfahrzeuge 
  3. Flüge der Polizeien 
  4. Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz 
  5. Ambulanzflüge. 

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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