Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Modellflug in Deutschland


Modellflugpilot mit Modellflugzeug

In Deutschland profitieren Modellflugsportler von speziellen Regeln, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb im Rahmen eines Modellflugverbandes erfolgt, der eine vom Luftfahrt-Bundesamt geltende Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung 2019/947 erhalten hat.

Hierdurch wird gewährleistet, dass in einem Verband organisierte Modellflugsportler ihrem Hobby so nachgehen können, wie sie es gewohnt sind und nach den Regeln, die das hohe Sicherheitsniveau weiterhin gewährleisten.

In der Bundesrepublik Deutschland sind der Deutsche Modellflieger Verband e. V. (DMFV) und der Modellflugsportverband Deutschland e. V. (MFSD) Inhaber einer solchen Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).

Neben den einschlägigen Paragrafen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) gelten in den Verbänden sogenannte verbandsinterne Verfahren, die den Modellflugbetrieb auf und außerhalb von Modellfluggeländen regeln:

Modellflugsportverband Deutschland e. V. - MFSD Logo vom Modellflugsportverband Deutschland e.V. (MFSD)
Modellflugbetrieb im Modellflugsportverband Deutschland e.V. (MFSD)

Die Modellfluggelände der genehmigten Modellflugverbände werden auch im Map Tool der dipul angezeigt. Hierbei sind folgende Hinweise zu beachten:

  1. Die Darstellung des Radius um den Mittelpunkt der Modellfluggelände gibt nicht den tatsächlichen Flugsektor wieder. Bitte beachten Sie, dass auch in der Nähe des markierten Bereiches mit Modellflugbetrieb zu rechnen ist.
  2. Grundsätzlich ist Modellflugbetrieb innerhalb des gesamten Luftraumes G möglich. Auf Grund von Ausnahmen z.B. in Kontrollzonen oder durch Betriebsabsprachen kann es zur Absenkung oder Erhöhung der für den Modellflug geltenden Obergrenze kommen. Die genannte Obergrenze UNL ist bei Bedarf einzelfallbezogen zu konkretisieren.

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