Auf Basis des Aktionsplans „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ erarbeiten Bund und Länder gemeinsam klare, einheitliche und nachvollziehbare Rahmenbedingungen, um den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sicher zu ermöglichen. Am 27.06.22 wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über die Nachrichten für Luftfahrer „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen“ (NfL 2022-1-2554) veröffentlicht.
Die Gemeinsamen Grundsätze betreffen die Erteilung der Genehmigung zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen. Das Dokument beinhaltet diesbezüglich Erläuterungen zu den Zuständigkeiten der Luftfahrtbehörden, einheitliche Vorgaben zur Erteilung von Erlaubnissen sowie Definitionen wesentlicher Begrifflichkeiten in diesem Kontext.