Eisenbahnverträglicher UAS-Betrieb über Bahnanlagen der DB InfraGO AG
Ab sofort können Drohnenflüge (UAS) über Bahnanlagen der DB InfraGO AG unter bestimmten Voraussetzungen und mit vorheriger Zustimmung durchgeführt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr hat gemeinsam mit der DB InfraGO AG Anforderungen veröffentlicht, die den sicheren und eisenbahnverträglichen Einsatz von UAS im geografischen UAS-Gebiet „Bahnanlage“ gewährleisten.
Hintergrund ist der wachsende Einsatz von Drohnen für Inspektionen, Vermessungen und technische Prüfungen.
Mit den Anforderungen für einen eisenbahnverträglichen UAS-Betrieb werden die besonderen Gefahren des Überflugs von Bahnanlagen ausreichend berücksichtigt. Geplante Flüge können so durchgeführt werden, dass keine signifikanten technischen oder betrieblichen Risiken für die Bahnanlagen und den Eisenbahnverkehr entstehen.
Durch die Berücksichtigung der Anforderungen werden die Betriebsabläufe der Bahn nicht beeinträchtigt, und weder Personal noch Reisende gefährdet.
Die Anforderungen an einen eisenbahnverträglichen UAS-Betrieb sind durch den Risikoeigner für die Sicherheit der Bahnalgen der InfraGO AG (Securitymanagement) in Zusammenarbeit mit der Zentralen Fachstelle UAS der DB AG im Rahmen einer Risikoanalyse unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben für Luft- und Eisenbahnverkehr bewertet worden. Für die Gefährdungsermittlung und Risikobewertung wurde ein qualifiziertes Expertenteam – aus den Bereichen Security, Arbeitsschutz, Oberleitung, Fahrzeugtechnik und internen UAS-Betreibern – zusammengestellt.
Bitte beachten Sie die NfL 2026-3788:
