Da C2-klassifizierte Drohnen derzeit noch nicht am Markt verfügbar (Stand zum Januar 2022) sind, hat das BMDV eine Ausnahmebestimmung zum gewerblichen Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A2, erlassen. Diese ermöglicht es Betreibern von sog. Bestandsdrohnen, die nicht zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden, den horizontalen Mindestabstand zu unbeteiligten Personen zu verringern. Am 28. Juli 2022 wurde dieser im Rahmen einer Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt (Aktenzeichen: B5-30103-2022-01) bis zum 31. August 2023 verlängert.